Reservierungs- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des Hotel Weisse Düne.
Der Vermieter, vertreten durch das Hotel Weisse Düne, bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Übernachtungszimmer auf der Homepage die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungsvertrag kommt dadurch zustande, dass das Hotel Weisse Düne das Angebot des Gastes, das mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, annimmt. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.
2. Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Hotel Weisse Düne möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Hotel Weisse Düne Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch das Hotel Weisse Düne.
3. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen. Die Absage der Buchung ist schriftlich an das Hotel Weisse Düne zu richten. Eine kostenlose Stornierung ist bis 42 Tage vor Anreise möglich. Ab 42 Tage vor Anreise beträgt die Stornogebühr 90% vom Übernachtungspreis.
4. Preise/Leistungen
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten bei Zimmern pro Nacht und angegebener Anzahl der Belegung.
5. Anreise/Abreise
Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag spätestens ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
6. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Übernachtungspreises fällig. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten ist bei Anreise im Hotel fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
7. Haftung des Vermieters und des Hotel Weisse Düne
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt
a) Soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird - ode
b) Soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Das Hotel Weisse Düne haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.
8. Pflichten des Gastes
Der Gast darf das Übernachtungszimmer nur zu Beherbergungszwecken und nur in dem im Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast hat die Mietsache und das Inventar sowie auch alle sonstigen Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände der Unterkunft pfleglich zu behandeln.Das Rauchen und die Haltung von Haustieren sind generell und ausdrücklich im gesamten Hotel untersagt.Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. Beim Verlassen des Zimmers sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten. Bei Abreise des Gastes ist das Übernachtungszimmer zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter zu übergeben.
9. Haftung des Gastes
Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner/Besucher schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen.Der Gast hat jeden im Übernachtungszimmer, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536 c BGB). Soweit der Gast eine Haft- und/oder Hausratpflichtversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltend gemacht werden.Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlose Kündigung und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.
10. Reklamation
Reklamationen sind vom Gast gegenüber dem Hotel Weisse Düne unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Borkum, Mai 2018